Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Weiter- und Fortbildungsangebote des Instituts für Systemische Psychologie und Psychotherapie ISPP Zürich (nachfolgend «ISPP Zürich»).
1. Anmeldung und Vertragsschluss
- Eine Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn sie vom ISPP Zürich schriftlich bestätigt wurde.
- Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
- Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, die jeweiligen Zulassungsbedingungen zu erfüllen und der in der Weiter- oder Fortbildung angesprochenen Teilnehmendengruppe anzugehören.
2. Durchführung und Änderungen
- Änderungen betreffend Wahl und Anzahl der Dozierenden bleiben dem ISPP Zürich vorbehalten.
- Die Durchführung einer Weiter- oder Fortbildung ist abhängig von der Zahl der Teilnehmenden. Die Mindestzahl wird für jedes Angebot separat festgelegt. Das ISPP Zürich behält sich vor, eine Weiter- oder Fortbildung aufgrund zu tiefer Teilnehmerzahlen abzusagen. In diesem Fall wird eine Alternative angeboten oder der einbezahlte Betrag zurückerstattet. Allfällige Spesen oder entstandener Arbeitsausfall werden nicht vergütet.
- Muss eine Weiter- oder Fortbildung kurzfristig abgesagt werden, werden bereits bezahlte Kosten rückerstattet. Allfällige Spesen oder entstandener Arbeitsausfall werden nicht vergütet.
3. Gebühren, Abmeldung und Rückerstattung
- Für nicht besuchte Weiterbildungs- oder Fortbildungstage werden die Kosten nicht zurückerstattet.
- Bei Abmeldungen gilt:
– Kurze Weiter- oder Fortbildungen (bis und mit 9 Tage): Bis zu 6 Wochen vor Beginn werden CHF 100.– in Rechnung gestellt. Bei späterer Abmeldung ist der gesamte Betrag geschuldet.
– Längere Weiter- oder Fortbildungen (ab 10 Tagen): Die Aufnahmegebühr ist in jedem Fall geschuldet. Ab 12 Wochen bis 6 Wochen vor Beginn einer Weiterbildungseinheit sind 50 % der Kosten zu tragen, ab 6 Wochen vor Beginn die gesamten Kosten. - Bei längeren Weiter- oder Fortbildungen (ab 10 Tagen) kann die Teilnahme nur dann definitiv garantiert werden, wenn die Anzahlung innert der geforderten Frist geleistet ist.
4. Haftung und Versicherung
- Die Teilnehmenden anerkennen, dass das ISPP Zürich für Schäden jeglicher Art im Weiterbildungsverlauf keine Haftung übernimmt, ausser bei Nachweis grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
- Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Das ISPP Zürich empfiehlt den Abschluss einer Annullationskostenversicherung (z. B. www.elvia.ch). Bei einer Weiter- oder Fortbildung sollte die Versicherung nach Erhalt der Einladung, bei mehrjährigen Weiterbildungen bei Vertragsabschluss abgeschlossen werden.
5. Urheberrecht und Streitbeilegung
- Weiterbildungs- und Fortbildungsunterlagen sowie Medien dürfen nur zum eigenen Gebrauch verwendet werden. Für jede weitere Verwendung muss der Urheber angefragt werden.
- Alle sich aus oder in Verbindung mit der vorliegenden Vereinbarung ergebenden Differenzen sind durch Mediation beizulegen. Die Parteien einigen sich auf einen Mediator sowie auf die anzuwendenden Mediationsregeln.
Stand: Juni 2026
