Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Eine Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn sie vom ISPP schriftlich bestätigt wurde.
- Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.
- Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden die Zulassungsbedingungen zu erfüllen und zu der in der Weiterbildung/Fortbildung angesprochenen Teilnehmendengruppe zu gehören.
- Änderungen betreffend Wahl und Anzahl der Dozierenden bleiben dem ISPP vorbehalten.
- Muss eine Weiterbildung/Fortbildung kurzfristig abgesagt werden, werden bereits bezahlte Kosten rückerstattet. Allfällige Spesen oder der entstandene Arbeitsausfall werden durch das ISPP nicht vergütet.
- Für nicht besuchte Weiterbildungstage/Fortbildungstage werden die Kosten nicht zurückerstattet.
- Bei Abmeldungen gilt:
– Kurze Weiterbildungen/Fortbildungen (bis und mit 9 Tage): Bis zu 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildung/Fortbildung werden CHF 100.– in Rechnung gestellt. Bei späterer Abmeldung ist der gesamte Betrag geschuldet.
– Längere Weiterbildungen/Fortbildungen (ab 10 Tagen): Die Aufnahmegebühr ist in jedem Fall geschuldet. Ab 12 Wochen bis 6 Wochen vor Beginn einer Weiterbildungseinheit sind seitens der Teilnehmenden 50 % der Kosten zu tragen, ab 6 Wochen vor Beginn die gesamten Kosten der Weiterbildung/Fortbildung. - Bei längeren Weiterbildungen/Fortbildungen (ab 10 Tagen) kann die Teilnahme nur dann definitiv garantiert werden, wenn die Anzahlung innert der geforderten Frist geleistet ist.
- Die Durchführung einer Weiterbildung/Fortbildung ist abhängig von der Zahl der Teilnehmenden. Die Mindestzahl der Teilnehmenden wird für jedes Angebot separat festgelegt. Das ISPP behält sich vor, eine Weiterbildung/Fortbildung aufgrund von zu tiefen Teilnehmerzahlen abzusagen. Sollte eine Weiterbildung/Fortbildung nicht zustande kommen, wird das ISPP eine Alternative anbieten. Sollte dies auch nicht möglich sein, wird der einbezahlte Betrag den Teilnehmenden zurückerstattet. Allfällige Spesen oder der entstandene Arbeitsausfall werden durch das ISPP nicht vergütet.
- Die Teilnehmenden anerkennen, dass das ISPP für Schäden jeglicher Art im Weiterbildungsverlauf keine Haftung übernimmt mit Ausnahme bei Nachweis grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
- Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Das ISPP empfiehlt den Abschluss einer Annullationskostenversicherung (z. B. www.elvia.ch). Bei einer Weiterbildung/Fortbildung sollte die Versicherung nach Erhalt der Einladung, bei mehrjährigen Weiterbildungen/Fortbildungen bei Vertragsabschluss abgeschlossen werden.
- Die Weiterbildungsunterlagen/Fortbildungsunterlagen und -medien dürfen nur zum eigenen Gebrauch verwendet werden. Für jede weitere Verwendung muss der Urhebende angefragt werden.
- Alle sich aus oder in Verbindung mit der vorliegenden Vereinbarung ergebenden Differenzen sind durch eine Mediation beizulegen. Die Parteien einigen sich auf einen Mediator sowie auf die anzuwendenden Mediationsregeln.
Zürich, Oktober 2020